Ihre Browserversion ist veraltet. Wir empfehlen, Ihren Browser auf die neueste Version zu aktualisieren.

 Heinz Josef Wagner: Die Militärjustiz der DDR. Unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung der Militärgerichte, 2 Bände, Berlin: BWV - Berliner Wissenschafts-Verlag 2006, Band I: XXVIII, 512 Seiten; Band II: XIV, 644 Seiten, = Berliner Juristische Universitätsschriften. Grundlagen des Rechts, Band 36 (ISBN: 3-8305-1126-4)

 

"Bislang war eine Untersuchung der Rechtsprechungstätigkeit der Militärgerichte der DDR auf der Grundlage einschlägigen Archivmaterials nicht möglich. Das Besondere dieser Arbeit besteht darin, dass erstmals das Aktenmaterial der Militärjustiz der DDR im Bundesarchiv - Militärarchiv - in Freiburg im Breisgau detailliert aufgearbeitet wird. Zum ersten Mal wird damit die Rechtswirklichkeit in der Militärjustiz der DDR, insbesondere in der Rechtsprechung der Militärgerichte der DDR, analysiert und dargestellt. Der Verfasser hat hierfür über 3.000 Urteile sowie ca. 700 Strafverfahrensakten herangezogen bzw. ausgewertet.

Die Untersuchungsorgane ermittelten notfalls jahrelang, den Gerichten blieb jedoch nur vier Wochen Zeit, das Verfahren zu Ende zu bringen. Dies hatte 'Methode', da die Gerichte durch solchen Zeitdruck von vornherein ihrer eigentlichen Aufgabe beraubt wurden, nämlich in richterlicher Unvoreingenommenheit und in dem dafür vorgesehenen Verfahren, der Hauptverhandlung, festzustellen, ob die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Angeklagten nachgewiesen werden kann. Das Maß richterlicher Unabhängigkeit steht in Relation zu dem Maß an Zeit, die dem Gericht zur Entscheidungsfindung bleibt: Je weniger Zeit, umso mehr ist das Gericht von Ermittlungsergebnissen und damit aber auch von den Ermittlungsbehörden abhängig."

(Buchdeckel-Text von Band I)

 

"Der zweite Band enthält in Tabellenform dargestellte Urteils-Jahrgänge verschiedener Militärgerichte. Weitere im Band I zitierte einzelne Urteile werden statistisch aufbereitet.

Ein umfassender Dokumententeil beinhaltet konkrete Strafsachen gegen Militärangehörige, etwa wegen Diebstahls persönlichen Eigentums, wegen Vergewaltigung, wegen Vorbereitung einer Fahnenflucht, wegen Herbeiführen eines schweren Verkehrsunfalls, aber auch wegen Angriffs auf einen Wachtposten, wegen Fahnenflucht selbst, wegen Terrors, Spionage sowie wegen Mordes. Es handelt sich um einzelne Dokumente aus den jeweiligen Strafverfahren, beispielsweise Haftbefehle der Militärgerichte, militärgerichtliche Urteile, Hauptverhandlungsprotokolle sowie Dokumente in Form von internen Aktenvermerken, Schreiben der Militärstaatsanwälte an Truppenverbände, vorbereitete Plädoyers der Militärstaatsanwälte sowie Vermerke aus den Handakten der Militärstaatsanwälte.

Weitere Dokumente geben Zeitpläne des Gerichts für die Hauptverhandlung, eine Kassationsakte in einem militärobergerichtlichen Verfahren, interne Weisungen von Militärobergerichten sowie interne Vermerke von Militärstaatsanwälten über Besprechungen zwischen dem Gericht, dem Ministerium für Staatssicherheit (MfS) und dem Militärstaatsanwalt im Eröffnungsverfahren wieder.

Mit diesen Dokumenten erfolgt eine historisch wertvolle Abrundung der in Band I enthaltenen Analyse der Rechtsprechung der Militärgerichte der DDR."

(Buchdeckel-Text von Band II)

 

"Wagners besonderes Interesse gilt der militärischen Strafjustiz der DDR, also der Rechtsprechung der Militärgerichte, über die in der Tat bislang keine grundlegenden Untersuchungen vorlagen. ...

Mit enormem Aufwand, großem Fleiß und Akribie hat der Autor aus der gesamten Aktenüberlieferung der DDR-Militärjustiz mehr als 3.000 Urteile sowie ca. 700 Strafverfahrensakten durchgesehen und ausgewertet. Vor allem diese beeindruckende Quellengrundlage macht die Einmaligkeit der Arbeit Wagners aus.

In vier der sieben Kapitel wendet sich der Autor aus juristischer Sicht der Rechtsprechung der Militärgerichte zu. Minutiös und detailliert, aber ebenso sachlich und differenziert wird der Leser über den Gang eines militärgerichtlichen Strafverfahrens, über die Spruchpraxis der Militärgerichte oder über die Rechte der Beschuldigten und ihre Realität im Militärstrafverfahren informiert. Die sehr dicht an den Quellen angelegte Abhandlung, die immer wieder mit Zitaten und Dokumentenauszügen sowie Tabellen durchsetzt ist, bringt damit endlich mehr Licht in das juristische Dunkel der Militärstrafjustiz der DDR. Dabei wird deutlich, dass sie Zeit ihres Bestehens permanent Recht und Gesetz missachtet hatte. Auch wenn dieser Befund für viele Juristen und Historiker heute nicht mehr wirklich eine Überraschung darstellt, liefert Wagners Analyse dafür zusätzliche, empirisch belegbare Dokumente und Fakten.

So weist der Autor bei der Auswertung von mehr als 1.900 Urteilen der drei Militärgerichtsebenen - Militärkollegium beim Obersten Gericht der DDR (MKOG), Militärobergericht (MOG) und Militärgericht (MG)  - auf eine 'signifikante Übereinstimmung' (Seite 459) im Verhältnis zwischen dem Antrag der Militärstaatsanwaltschaft und dem richterlichen Urteil hin. Hatten die Ermittlungsorgane also stets besonders gut gearbeitet und die Militärstaatsanwälte ausschließlich richtige und angemessene Anträge zum Strafmaß gestellt, so dass die Gerichte gar nicht anders als antragsgemäß entscheiden konnten? Mitnichten. Wagner macht deutlich, dass die Militärgerichte im Prinzip keinen eigenen Entscheidungsspielraum besaßen und zudem unter permanentem Zeitdruck standen. ...

Ein beeindruckender Dokumententeil mit teilanonymisierten Faksimile umfasst den Hauptteil des fast 650 Seiten starken zweiten Bandes der Arbeit. ...

Die vorliegende, überaus fleißige und sehr informative Arbeit von Wagner ist keine Geschichte der Militärjustiz der DDR. Ihre akribisch aufbereiteten Quellen sowie ihre juristische Sichtweise macht sie freilich unverzichtbar für die weitere militärhistorische Forschung zu Fragen der ostdeutschen Militärjustiz."

(Rüdiger Wenzke: Buchbesprechung, in: Militärgeschichtliche Zeitschrift, Band 66 (2007), R. Oldenbourg Verlag, München, Seite 269 bis 272)

 

"Standardwerk zur DDR-Militärjustiz"

(Rüdiger Wenzke: Ab nach Schwedt! Die Geschichte des DDR-Strafvollzugs, Ch. Links Verlag, Berlin 2011, Seite 20)

 

"In einer umfassenden zweibändigen Abhandlung untersucht Wagner die Militärjustiz der DDR. Der Verfasser hat ca. 3.000 Urteile sowie ca. 700 Verfahrensakten aus dem Bundesarchiv - Militärarchiv - Freiburg ausgewertet. Die Militärjustiz wird gründlich aufgearbeitet."

(Helmut Irmen: Stasi und DDR-Militärjustiz. Der Einfluss des Ministeriums für Staatssicherheit auf Strafverfahren und Strafvollzug in der Militärjustiz der DDR, De Gruyter Verlag, Berlin/München/Boston 2014, Seite 9)

 

"Rechtsanwalt Heinz Josef Wagner untersuchte rund 3.000 Urteile und 700 Strafverfahrensakten. Sein Befund offenbart eine Vielzahl von Rechtsbrüchen. ... Bei allen 428 von Heinz Josef Wagner ausgewerteten Verurteilungen der Militärobergerichte stimmte die verhängte Strafart mit dem Antrag der Staatsanwaltschaft überein. ...

Wagner konstatiert: Die Hauptverhandlungen vor den Militärgerichten waren Scheinverhandlungen, weil dem Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme nicht entsprochen wurde, weil der Verhandlungsablauf vorher abgestimmt und in Verhandlungsplänen wie in einem Drehbuch festgelegt wurde und weil das Urteil schon vorher feststand. ...

Wagner ermittelte, dass das Militärkollegium des Obersten Gerichts im Laufe von 27 Jahren gerade einmal über 113 Kassationsanträge entschied."

(Klaus Behling: Die Kriminalgeschichte der DDR. Vom Umgang mit Recht und Gesetz im Sozialismus. edition berolina, Berlin 2017, Seite 348 ff.)

 

"Zur Geschichte der Militärjustiz ist vor allem die zweibändige Publikation von Heinz Josef Wagner von Bedeutung, die insbesondere die Rechtsprechung der Militärgerichte behandelt. Der dort verfolgte Ansatz ist übergreifender. ... Das Werk von Wagner sei an dieser Stelle ausdrücklich für die vertiefende Betrachtung der Entwicklung der Militärjustiz und deren Spruchpraxis empfohlen."

(Arno Polzin: Mythos Schwedt. DDR-Militärstrafvollzug und NVA-Disziplinareinheit aus dem Blick der Staatssicherheit, Vandenhoeck & Ruprecht Verlag, Göttingen 2018, Seite 16 bzw. Seite 60)

 

"Sie haben ein Monumentalwerk geschaffen, das sicher lange die Sicht auf das Wesen der Militärjustiz der DDR bestimmen wird."

(Prof. em. Knut Amelung in einem persönlichen Brief vom 13.11.2006 an den Verfasser)

 

(zurück)